AGB 1-4

1. Allgemeine Bestimmungen

PT-Jones erbringt Dienstleistungen im Bereich des Personal Trainings. Die Leistungen von PT- Jones dienen der Gesundheitsförderung sowie der allgemeinen Leistungssteigerung und dürfen teilweise als Therapie verstanden werden.

 

2. Fragebogen und gesundheitliche Voraussetzungen

Der Gesundheitsfragebogen mit Ihren Gesundheitsangaben und Ihren Zielsetzungen sowie ein ParQ- Formular sind gleich zu Beginn vollständig auszufüllen und obligatorisch. Der Kunde ist verpflichtet die Fragen wahrheitsgetreu zu beantworten und zu informieren, falls sich etwas ändern sollte. Bei allfälligen gesundheitlichen Risiken kann vom Kunden eine ärztliche Untersuchung verlangt werden. Als Personal Trainer und Physiotherapeut unterstelle ich mich der Schweigepflicht.

 

3. Haftung und Versicherung

Der Klient ist sich bewusst, dass bei physischem Training immer ein gesundheitliches Restrisiko besteht. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung ist Sache des Klienten. Damit zusammenhängende Forderungen können bei PT-Jones nicht geltend gemacht werden.

 

4. Anmeldung und Vertrag

Die Anmeldung zum Training erfolgt mündlich oder schriftlich direkt bei PT-Jones. Mit der Anmeldung und der Unterzeichnung des Fragebogens erkennt der Teilnehmer diese AGB an.

 

AGB 5-8

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Bei einem Abonnement wird der vollständige Betrag am Ende des abgelaufenen Monats gegen Rechnung überwiesen oder bar bezahlt. Als Variante kann eine Teilbezahlung des Abonnements in zwei Raten gewählt werden. Hierbei kann der Zahlungsbetrag in zwei Raten aufgeteilt werden. Die erste Rate am Ende des Buchungsmonats, die zweite am Ende des Folgemonats überwiesen oder bar bezahlt werden.

Im Falle von Einzeltrainingsstunden und/oder Tests muss ebenfalls am Ende des Monats bezahlt werden.

Das erste Kennenlerngespräch ist generell Kostenlos und unverbindlich.

 

6. Abmeldungen von Terminen

Der Klient hat das Recht bis 24 Stunden vor Beginn eines gebuchten Personal Trainings von diesem kostenfrei zurückzutreten. Danach ist ein kostenfreier Rücktritt nicht mehr möglich, das heisst, unabhängig von der Teilnahme am Personal Training ist der volle Trainingsbetrag an PT-Jones zu entrichten. Die Teilnahme kann insgesamt an eine andere Person abgetreten werden.

 

7. Rücktritt bei Krankheit oder Unfall

Kann ein Abonnement infolge Krankheit oder Unfall nicht mehr eingelöst werden, besteht die Möglichkeit, nach vorweisen eines Arztzeugnisses, dieses später einzulösen oder an eine andere Person abzutreten. Es werden keine Trainings oder Abonnements rückerstattet.

 

8. Gerichtsstand
Freiburg ist ausschliesslicher Gerichtsstand.